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Der Begriff '''Markt''' (von ?Ware?) bezeichnet allgemeinsprachlich einen , an dem n regelmäßig auf einem meist zentralen werden.

Allgemeines

Auf dem klassischen Markt findet statt, bei dem die persönlich anwesend sind und dabei die vorhandenen Waren gegen oder gegen andere Waren () tauschen. Das hat den Vorteil, dass die Tauschobjekte sofort übergeben werden können. Bei n sind dagegen die Marktteilnehmer und das Ware nicht präsent, was zu bei den en führen kann. Bei modernen Märkten entfällt sogar noch der geografische Ort, sie finden als wie im oder bei statt.

Geschichte

Antike

Warenmärkte gab es bereits in der , ''Etymologisches Rechtswörterbuch'', 1995, S. 262</ref>

Mittelalter

Im handelten die Marktteilnehmer gegenseitig die e aus. Spätestens seit 629 lag das beim König, als der der Kirche von gestattete, einmal pro Jahr einen vierwöchigen Markt in der Nähe von abzuhalten. Ab dem 12. Jahrhundert entstand in Paris ein öffentlicher Markt, der wegen seiner Nähe zur den Namen ?? () erhielt.

Der ''Lokoabschluss'' bestand aus vorrätiger, sofort lieferbarer, ?greifbarer? Ware. Die Märkte mussten n besaßen in einigen Regionen Marktrechte.

Mit der bildeten sich ab 1143 wie mit regem Marktbetrieb. Eine der ersten deutschsprachigen en ist 1190 für die österreichische Stadt belegt. Im 13. Jahrhundert gab es in mindestens 4 überwachte Jahrmärkte (''Walpurgismarkt'' am 1. Mai, ''Johannismesse'' am 24. Juni, ''Egidimesse'' am 1. September und die ''Michaelsmesse'' am 29. September). Um 1253 gab es eine er Markt- und Gewerbeaufsicht, die beispielsweise falsche Maße und Gewichte mit Geldstrafe ahndete und andere Marktvergehen unter Strafe stellte (Schupfstuhl, Schimpfsteine).

''Vitten'' (Singular: ''Vitte''; ?Heringsanlandeplatz?) entwickelten sich im 13. Jahrhundert im Ostseeraum. Der s­handel war im Mittelalter ein bedeutender Handelszweig, war doch der Hering für alle Bevölkerungsschichten eine für die Ernährung wichtige und erschwingliche . Große Heringsvorkommen im Bereich der dänisch-schwedischen führten zu saisonal bestehenden Handelsorten, den '''', die jeweils im Besitz einzelner waren. In der jeweiligen Fangsaison siedelten sich vorübergehend bis zu zwanzigtausend Menschen (Kaufleute, Handwerker, Fischer, usw.) an. Gegenstand der Tätigkeit in diesen Orten waren der Heringsfang, das Ausnehmen und Ein der Fische in Eichenfässern und der Handel und das Handwerk rund um diese Tätigkeiten. Die Größe der Fässer war weitgehend vorgeschrieben, so dass jedes Fass 900 bis 1000 Heringe enthielt (wobei das Salz ein Fünftel des Fassinhaltes ausmachte). Der Preis richtete sich nach der Zahl der Heringe, nicht nach dem Fassgewicht. Der weitere Vertrieb der eingepökelten und damit sehr haltbaren Heringe erfolgte auf dem gesamten Festland.

Renaissance und Neuzeit

Im Hinblick auf den zunehmenden Handel mit Waren (, ?Geldbeutel?) statt, die Güter waren nicht präsent. Die ältesten deutschen Warenbörsen entstanden 1540 in und ; Für die Nürnberger Börse wurden 1560 vom Rat Handelsregeln erlassen und als Marktordnung für alle sichtbar auf einer Tafel am Herrenmarkt angebracht.

e (). berichtete 1656 in seinen Reisebeschreibungen über die persischen Basare.

Während Märkte typischerweise lokale Märkte waren, an denen sich die Menschen mit den unmittelbar benötigten Gütern versorgten, tauchten sehr früh auch zwischenstaatliche Märkte auf. Dieser Handel über lange Distanzen war zwar mit größeren Schwierigkeiten verbunden als der lokale Handel, er konnte aber auch sehr profitabel sein. Eine ursprüngliche Form des Austausches von Gütern zwischen Händlern waren die (). Die Messen waren nicht nur Ort des Handels. Auf ihnen fanden eine Reihe von festlichen und anderen Aktivitäten statt, welche den eigentlichen Austausch von Gütern einrahmten.

Durch das Aufkommen der n verschwand die Präsenz völlig. Anbieter und Nachfrager ließen sich durch vertreten, die e (n, n) lagerten woanders, die e handelten nicht die Anbieter und Nachfrager untereinander aus, sondern überließen dies den n. Diese Abwesenheit von Marktteilnehmern und Handelsobjekten erforderte strengere Regeln. Die erste in Preußen stammte vom 25. Februar 1739, galt inhaltlich jedoch noch nicht als Börsenordnung im heutigen Sinne. Erst deren Neufassung vom Juli 1805 mit einem vollkommeneren und ausführlicheren ?Börsen-Reglement? erfüllte diese Voraussetzungen. Für galt 1848 der Markt mit seiner ?gnadenlose[n], Grenzen überschreitende[n] Konkurrenz? als zentraler Bestandteil des .

Mit dem weltweiten Vordringen des ab April 1993 gründeten sich e (), die den Austausch von Waren oder en mittels oder n (Ware gegen Ware) ermöglichten. Zu den ersten und heute größten gehören die Online-Händler (gegründet im Juli 1995) und (September 1995). Beide nennen ihre für Kleinanzeigen ?Marketplace?.

Marktrecht und Marktplatz

Ein Marktplatz ist ein städtischer (z. B. in Berlin), auf dem regelmäßig Verkaufsveranstaltungen (Märkte) abgehalten werden oder wurden. Dieser sogenannte Marktplatz ist in der Regel der zentrale Platz in einer , an dem auch das errichtet wurde. In größeren Städten existierten oft mehrere Marktplätze, auf denen früher spezifische Waren angeboten wurden. Um Märkte nicht unter freiem Himmel abhalten zu müssen, wurden in vielen Städten errichtet. Das Recht, einen Markt abzuhalten (Marktrecht) war im Mittelalter für die städtische Entwicklung entscheidend, und galt als erste Stufe zum . Der als traditionelles Symbol der Markthoheit findet sich heute noch als Standbild in etlichen deutschen Städten, z. B. in , , , und .

?Markt? ist auch in einigen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern, Sachsen die offizielle Bezeichnung für eine Gemeinde, die einen Status zwischen Dorf und Stadt einnimmt. Dieser Status war früher mit der Verleihung des Marktrechts verbunden. In anderen Bundesländern gibt es dafür andere Bezeichnungen. In Bayern und Österreich ist der Begriff Markt bis heute teilweise offizieller Bestandteil des ns. So weisen Ortsnamen wie , oder auf das Marktrecht hin.

Betriebsformen des Einzelhandels

Aus dem ortsbezogenen Marktbegriff hat sich im Laufe der Zeit ein auf die des s bezogener Marktbegriff abgeleitet. Heute unterscheidet man eine ganze Reihe unterschiedlicher Märkte.

Märkte als offene Verkaufsveranstaltung

Markt ist ebenfalls die Bezeichnung der Verkaufsveranstaltung an sich, zu der in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen an einem bestimmten Ort ? meist dem Marktplatz in der Stadtmitte ? zusammenkommen, um n des täglichen s an Ständen zu verkaufen, , oft in Form eines oder es. Werden auf einem Markt gebrauchte Waren wie beispielsweise benutzte Haushaltsgegenstände oder Kleidung aus zweiter Hand angeboten, spricht man von oder Trödelmarkt.

Neben solchen allgemeinen Marktveranstaltungen hat sich im Lauf der Geschichte eine ganze Reihe spezieller Veranstaltungen in Marktform entwickelt; hierzu zählen beispielsweise spezielle Obstmärkte, Fischmärkte und ähnliche Produktgruppenmärkte, wie auch (zu denen es historisch in Städten auch jeweils spezielle gab), neuer auch (Märkte der Direktvermarktung), aber auch smärkte, , und Fach- und Spezialmessen.

Traditionelle lokale Märkte

Hervorgegangen aus den auf basierenden Märkten der frühen Geschichte oder r Kulturen existieren heute vor allem in den Entwicklungsländern lokale Märkte für die Produkte , bei denen die Erzeuger ?direkt? ihre Waren verkaufen oder gegen andere Güter eintauschen. Das entscheidende Merkmal solcher Märkte ist die reine Versorgungsorientierung; Gewinnerwirtschaftung und Profit spielen hier keine Rolle.

Großmärkte, Supermärkte

Ein ist ein Ort (oft eine ), an dem zum Beispiel und n an (z. B. s­geschäfte, ) verkauft werden (). e tragen ab einer bestimmten oft den Zusatz ?Markt?. Dazu gehören der mit mindestens 2000 m² Verkaufsfläche, im Ausland als '''' () bezeichnet, der mit 1500?4999 m² Verkaufsfläche und der mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² und weniger als 1500 m².

Siehe auch

Weblinks

  • Ralf Ahrens, Marcus Böick, Marcel vom Lehn (Hrsg.): . In: '''' 12 (2015), Heft 3 (Themenheft zu verschiedenen Aspekten).

Einzelnachweise